Nicht nur, weil ich § 173 StGB für überholt halte, sondern auch, weil dieser Artikel so unglaublich schlecht recherchiert ist.
Erst einmal soll es um § 173 gehen und nicht § 176, der Kindesmissbrauch unter Strafe stellt.
Außerdem gilt heute weitestgehend als widerlegt, dass bei Kindern von Verwandten häufiger Genschäden und Krankheiten auftauchen, frage ich mich, wieso da eigentlich das Argument gilt. Es gibt auch bei nicht verwandten Menschen Gen-Kombinationen, die zu Krankheiten führen.Und diesen Menschen den Geschlechtsverkehr unter Strafe zu stellen, würde wohl den wenigsten einfallen.
Der zweite Aspekt, dass es ein gesellschaftliches Tabu wäre und moralisch anstössig, zählt meines Erachtens nicht. Denn solche Argumente sollten wohl nicht zur Strafbarkeit in einem modernen aufgeklärten Staat führen.
Bei dem Zwenkauer Geschwisterpaar sind die Beiden nicht gemeinsam aufgewachsen und haben sich dann als Teenager kennen gelernt und in einander verliebt.Auch wenn ich den Gedanken mit einem leiblichen Bruder eine Beziehung zu führen abwegig finde , andererseits tue ich das auch mit den Gedanken mit Dieter Bohlen oder Olli Kahn eine zu haben.
"In allen modernen Staaten ist heute zumindest der Geschlechtsverkehr zwischen Voll-Geschwistern und Eltern und ihren Kindern verboten." Demnach wären Frankreich, Belgien, die Niederlande, Luxemburg, Portugal und Argentinien keine modernen Staaten
Sauer stösst mir bei der Geschichte auch auf, wie viel Geld diese Verfahren den Staat kostet, wenn da keinerlei Rechtsgut verletzt wird.
Aber zurück zum Artikel: Auch wenn ich inhaltlich widerspreche, also den §173 abschaffen würde, ist er wirklich grauenhaft recherchiert und zusammengestellt!
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