Donnerstag, Mai 01, 2008

Schwierige Frage

Ich packe gerade meine Tasche für die Klausur morgen und verfluche mal wieder meine Studienwahl, nicht wegen der Klausur (ok, deswegen auch), sondern wegen den schrecklichen Gesetzessammlungen. Ich muss morgen etwa 6 Kilo davon durch die Gegend schleppen.

Außerdem habe ich noch eine andere wichtige Frage zu entscheiden: Wird mir morgen wohl eher von Jughurtgums oder Gummibärchen schlecht? Nervennahrung brauche ich unbedingt und wenn ich Karotten knabbere, werde ich immer so seltsam angestarrt.

Ansonsten fühle ich mich relativ gut vorbereitet, auch wenn ich aus der Fortsetzungsfeststellungsklage immer mal wieder eine Feststellungsfortsetzungklage oder auch eine Festsetzungfortstellungsklage mache. Ich hoffe, dass dieser Effekt dann auch einfach bei meinem Korrektor eintritt:
Gmäeß eneir Sutide eneir elgnihcesn Uvinisterät, ist es nchit witihcg in
wlecehr Rneflogheie die Bstachuebn in eneim Wrot snid, das ezniige was
wcthiig ist, ist daß der estre und der leztte Bstabchue an der ritihcegn
Pstoiion snid. Der Rset knan ein ttoaelr Bsinöldn sien, tedztorm knan man
ihn onhe Pemoblre lseen. Das ist so, wiel wir nciht jeedn Bstachuebn enzelin
leesn, snderon das Wrot als gseatems.

Wen es interessiert: Die Fortsetzungsfeststellungsklage ist keine Fortsetzung einer Feststellungsklage, sondern eher einer Anfechtungsklage, um die Rechtswidrigkeit eines Verwaltungsakt trotz Erledigung desgleichen feststellen zu können.
Wen hat der letzte Absatz nu mehr verwirrt als der darüber??

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