Montag, Juni 25, 2007

Für Interessenten des Jura-Studiums

Beachtet bitte, dass ihr im Laufe eures Jura-Studiums ständig sowas lesen müsst und als Satz akzeptieren:
§ 1000 ist neben § 273 II, nötig weil der VerwendgsErsAnspr vor Herausg der Sache erst bei Gen der Verwendg iSv § 273 II fäll wird. Das ZbR erlischt mir freiw od gerichtl erzwungener Herausg u ensteht bei Wiedeerlangg des Bes.

Literaturangabe
Palandt, Otto Bürgerliches Gesetzbuch 66. Auflage München 2007


3 Kommentare:

.campino2k hat gesagt…

Man sollte Gesetzestexte entweder mit ABR-Tags oder direkt mit Paragrafenlinks versehen können...

AnKa hat gesagt…

Das ist kein Gesetzestext, das ist die ERLÄUTERUNG zu einem Gesetzestext.

Anonym hat gesagt…

Und eine sehr bekannte !