Freitag, September 14, 2007

Klugscheißerei

Da es mir gerade auch wieder nicht geglaubt wurde: Der Gefängnisausbruch an sich ist straffrei !!
Bestätigt auch wiki.
Natürlich macht man sich dennoch strafbar, wenn man dabei eine Sachbeschädigung, Körperverletzung ect., ect. begeht.

2 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Ich wusste es, ich wusste es. Lalalala... (Naja, das Jurastudium hat wohl doch bleibende Schäden hinterlassen^^). ;-)

Anonym hat gesagt…

Ganz ehrlich, ich hätte das auch niemandem abgekauft. ;-)