Da es mir gerade auch wieder nicht geglaubt wurde: Der Gefängnisausbruch an sich ist straffrei !! Bestätigt auch wiki. Natürlich macht man sich dennoch strafbar, wenn man dabei eine Sachbeschädigung, Körperverletzung ect., ect. begeht.
2 Kommentare:
Anonym
hat gesagt…
Ich wusste es, ich wusste es. Lalalala... (Naja, das Jurastudium hat wohl doch bleibende Schäden hinterlassen^^). ;-)
2 Kommentare:
Ich wusste es, ich wusste es. Lalalala... (Naja, das Jurastudium hat wohl doch bleibende Schäden hinterlassen^^). ;-)
Ganz ehrlich, ich hätte das auch niemandem abgekauft. ;-)
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