Montag, Juni 08, 2009

Was Rotes zum Aufmuntern

Das hier ist mein Nachmittagssnack:
Aus unserem Garten, selbst gepflückt.

Das bringt mich auch zu einer Frage an euch: Unser Kirschbaum ragt über die Grundstücksgrenze auf den Bürgersteig. Und des öfteren "klauen" Nachbarkinder heimlich Kirschen. Soll ich denen jetzt sagen, dass sie das bei uns ruhig dürfen oder mach ich dann den Spass kaputt und denen schmecken die Kirschen nur halb so gut?

7 Kommentare:

Jynn hat gesagt…

Kommt auf die Kinder an. Mir würden sie besser schmecken, wenn ich weiss, dass ich dafür keinen Ärger kriege. Aber ich war da vielleicht anders...

Auf jeden Fall bin ich jetzt gerade ein bisschen neidisch. Eigener Garten, eigenes leckeres Obst...
Ich hab nur eine Mietshausgarten der zur Zeit nicht benutzbar ist. Okay, es steht ein Bagger drin - Lukas findet das besser. Ich hätte lieber rotes Obst im eigenen Garten...

Coco hat gesagt…

War da nicht sowieso was mit Gewohnheitsrecht und du darfst es garnicht mehr verbieten? ;)
Das wissen die bestimmt :)

AnKa hat gesagt…

Ne, Gewohnheitsrecht ist anders.

Ich will es ihnen ja gar nicht verbieten, aber das toooooooooootal heimliche scheint ein wesentliches Element zu sein (*kicher-kicher* umschau *kicher* unauffällig tu...)

Coco hat gesagt…

War da nicht was, wie: wenn ich 10 Jahre lang den Weg durch nachbars garten benutze um zu X zu kommen, kann mir das Recht keiner mehr nehmen?
Meine Rechtvorlesung iss schon so ewig lang her :)

Aber heimlich fand ich auch immer gut :)

AnKa hat gesagt…
Dieser Kommentar wurde vom Autor entfernt.
AnKa hat gesagt…

Also, was vom Baum auf dein Grundstück fällt, gehört dir. Ernten darfste nicht.

Und Gewohnheitsrecht kann man nur gutgläubig erwerben. Wenn du also weißt, dass du kein Recht hast, kannst du nicht 10 Jahre was machen und das so geplant zu deinem Recht machen

Kathinka hat gesagt…

Sag's ihnen ruhig, sie werden sich bestimmt freuen. Und vergiß nicht, eine Kirsche in dein Grab legen zu lassen. ;-)