Mittwoch, September 12, 2007

Puuuuuh

Auf Wunsch eines einzelnen, unterbelichteten Lesers habe ich mich mal wieder raus in die reale Welt getraut und war heute bei einer Verhandlung im Amtsgericht.
Nun gut, peinlich war es nicht, aber laaaaaaaaaaaaaaaaang, sehr laaaaaaaaaaaaaang.
Es ging um gewerbsmäßigen Diebstahl. Ach ja, bevor jetzt Kommentare kommen, ob ich das überhaupt erzählen dürfte: Es war ne öffentliche Verhandlung, ich könnte sogar Namen nennen.
Die Panzerknacker haben in einer Sortieranlage eines Paketversender Pakete mit Laptops, Handy, Kaffeemaschinen mit neuen Adressaufkleber versehen und diese Gegenstände dann bei einem Internetauktionshaus verscherbelt.
So kurz, so bündig. Zumindest prinzipiell.
Doch leider muss bei der Anklageverlesung alles ganz genau sein und so kam ich in den Genuss folgendes in leichten Abwandlungen 22 (in Worten: ZWEIUNDZWANZIG) mal zu hören:
1. In einem nicht näher bestimmbaren Zeitraum zwischen 01.01.00-31.12.99 entwendete Panzerknacker 1 auf die dargestellte Weise ein ganz-tolles-wahnsinnig-chices Notebook mit der Seriennummer 4711 und ein wahnsinnig-super-geniales Handy mit der Produktionsnummer 1147. Am Arbeitsplatz des Panzerknacker 2 haben sie anz-tolles-wahnsinnig-chices Notebook mit der Seriennummer 4711 und wahnsinnig-super-geniales Handy mit der Produktionsnummer 1147 mit Klebeband zu einem Paket verbunden.

Während man hier mehrere Gegenstände in einem Abwasch behandelte ging es dann im Teil B weiter mit 70 (in Worten: SIEBZIG) mal:
Am XX.XX.XX stellte Panzerknacker 1 das bei der unter dem Punkt 1 genannten Tat entwendete wahnsinnig-super-geniales Handy mit der Produktionsnummer 1147 unter dem Account Panziknacki ein und veräußerte es an einem nicht näher definierbaren Zeitpunkt zwischen XX.XX.XX an Heinz Mustermann . Der Geldeingang erfolgte auf das Konto des Panzerknackers1/der Ehefrau/Oma.

Anderthalb Stunden habe ich und alle Anwesenden dies genossen. Und die Staatanwältin hat meinen vollen Respekt fürs Verlesen.

Ich glaube, die Vorschrift, das die Anklage im vollen Umfang verlesen wird, ist nur dazu da, den Staatsanwalt anzustacheln, bloß keine zu geringe Strafe zu fordern.

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